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Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
bautrocknung

Verantwortung des Mieters
Alle gemieteten Artikel werden in gutem, betriebssicherem Zustand vermietet. Der Mieter hat beim Empfang den einwandfreien Zustand des Mietobjekts zu kontrollieren und diesen während der Gebrauchsdauer zu erhalten. Der Vermieter kann keine Garantie dafür übernehmen, dass das gemietete Werkzeug zur Ausführung der vorgesehenen Arbeit optimal ist.. Somit haftet der Mieter für Beschädigungen, die aus unsachgemässer Verwendung des Mietobjekts entstehen. Das Mietobjekt soll sorgfältig und insbesondere vor der Witterung und Diebstahl geschützt werden. Die durch Mietvertrag reservierten Maschinen oder Gegenstände müssen auch bei Nichthabholung in voller Höhe bezahlt werden. Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Maschinen oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietüberschreitung des Vormieters, bei Beschädigungen der Maschine oder des Gegenstandes usw.. Gibt der Mieter das Mietobjekt vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat der Mieter ein Anrecht auf Vergütung oder Rückerstattung der von ihm nicht genutzten Mietzeit
Depotgebühr (Pfand)
Diese ist von allen Kunden zu entrichten, welche keine laufende Rechnung beim Vermieter unterhalten. Die Höhe des Depots entspricht dem 6-Fachen einer Wochenmiete. Bei Rückgabe des Mietobjekts wird das Depot zurückerstattet. Mindestbetrag 100,- Euro.
Eigentum an gemieteten Werkzeugen
Alle gemieteten Artikel bleiben Eigentum des Vermieters. Bei Nichtrückgabe der Mietgegenstände zum vereinbarten Rückgabetermin wird der Mieter schriftlich innerhalb 24 Stunden dazu aufgefordert. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, so steht dem Vermieter das Recht zu, die Mietgegenstände sofort abzuholen, ohne Inanspruchnahme der Behörden. Zusätzlich zu den Mietkosten entstandene Mehrkosten sind vom Mieter zu tragen. Ist das Mietobjekt nicht innerhalb eines Monats beim Vermieter eingegangen, so kann der Vermieter die bis dahin ausstehende Mietrechnung und ein entsprechendes Mietobjekt in Rechnung stellen, sowie ein Inkassounternehmen auf Kosten des Mieters in Anspruch nehmen.

Bedingungen
Maschinen dürfen weder vom Mieter noch von Drittpersonen geöffnet oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig. Beschädigt zurückgebrachte Artikel werden repariert ersetzt. Die entsprechenden Kosten sind vom Mieter zu bezahlen. Verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Zubehörteile werden zum Listenpreis berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, für selbstverschuldete Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Höhere Gewalt, Diebstahl und Brand befreien nicht von der Haftung des Mieters
Unfälle
Der Vermieter kann keine Haftpflichtansprüche des Mieters oder einer Drittperson anerkennen, welche durch Unfälle bei Verwendung der gemieteten Werkzeuge entstehen. Alle Maschinen sind auf Funktion geprüft. Die Schutzvorrichtungen müssen vorschriftsmässig verwendet werden
Zubehörteile
Die zur Maschine gehörigen Zubehörteile sind Bestandteile des Mietobjekts. Bei Übergabe wird vom Vermieter in Anwesenheit des Mieters geprüft, ob das Mietobjekt vollständig ausgerüstet ist
Zustellung
Auf Wunsch können die Mietobjekte zugestellt und auch wieder abgeholt werden. Für diese Leistungen wird eine angemessene Gebühr verrechnet..
Besondere Vereinbarung
Ausdrücklich wird der Mieter für alle Reparaturen und Schadensersatzansprüche herangezogen, wenn unsachgemässe Behandlung der Mietsachen vorliegt.
Gerichtsstand ist für beide Teile, ohne Rücksicht auf Hälfte des Streitwertes, das Amtsgericht München.
Rechnungen über Mietverträge und Rechnungen wegen Schadensersatzforderungen sind nach Rechnungserteilung sofort fällig und zahlbar.

Bankverbindung: Kreissparkasse München
                        BLZ 70250150
                        Konto 9095126
 

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